Heilmittelverordnung
Wichtig, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die richtige Verordnung (Nr.13) ausstellt und diese auch formell richtig ausfüllt!
Wenn Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten, sollte Ihre erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen erfolgen – wenn innerhalb dieser Zeit keine Erstbehandlung erfolgt, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Heilmittelverordnung mit aktuellem Datum!
Die Verordnungsgebühr muss pro Heilmittelverordnung einmal bezahlt werden. Bei Vorlage ihres Befreiungsausweises entfällt für Sie die Zuzahlung.
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Termine nach Vereinbarung
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Beispiel
zu Punkt 1:
Erstversorgung oder Folgeversorgung angeben
zu Punkt 2:
Hausbesuch JA oder NEIN
zu Punkt 3:
Verordnungmenge:
- Erstverordnung 3
- Folgeverordnung 3 oder 6
zu Punkt 4:
bitte 4 bis 6 Wochen oder 6 bis 8 Wochen angeben
zu Punkt 5:
Indikationschlüssel angeben:
DFc
(Diabetisches Fußsyndrom mit Hyperkeratose UND pathologischem Nagelwachstum) = podologische Komplexbehandlung
DFb
(Diabetisches Fußsyndrom mit pathologischem Nagelwachstum) = Nagelbearbeitung
DFa (Diabetisches Fußsyndrom mit Hyperkeratose) = Hornhautabtragung
zu Punkt 6:
ICD-10 Code für diabetisches Fußsyndrom angeben:
E10-74
E11-74
E12-74
E13-74
E14-74